In Anlehnung an die Artikel des „rheinischen Grundgesetzes“ möchten wir Ihnen heute einige nützliche Tipps und Handlungsempfehlungen zum Schutz ihrer „vertraulichen und sensiblen Daten“ mit auf den Weg geben.
Welche? Lesen Sie selbst.
Tipp1:
Sehen Sie den Tatsachen ins Auge.
Artikel 1:
Et es wie et es. („Es ist wie es ist.“)
Die Welt ist schlecht und böse Admins, mit uneingeschränkten Rechten ausgestattet, treiben überall ihr Unwesen. Mobile Endgeräte, ein schnelles Internet und die Verfügbarkeit von Daten zu jeder Zeit an nahezu jedem Ort, machen die Lage auch für Ihr Unternehmen unbeherrschbar.
Tipp2:
Fügen Sie sich Ihrem Schicksal.
Artikel 2:
Et kütt wie et kütt. („Es kommt wie es kommt.“
Da Sie eh nichts gegen Hacker, die NSA und/oder unzufriedene Mitarbeiter ausrichten können, ist eine gute Portion Fatalismus durchaus angebracht. Nach den Gesetzen der Wahrscheinlichkeit wird zwar auch Ihr Unternehmen früher oder später von einem Datenleck heimgesucht, aber das muss ja nicht gleich morgen sein.
Tipp3:
Vertrauen Sie auf Ihre langjährige Erfahrung und Ihr sprichwörtliches Glück.
Artikel 3:
Et hät noch immer joot jejange („Es ist immer noch gut gegangen.“)
Was gestern gut gegangen ist, wird bestimmt auch morgen gut gehen. Glauben Sie uns, es trifft immer die anderen. Das war so und wird auch so bleiben.
Tipp4:
Trauern Sie einem Datenverlust nicht nach, denn er ist gar keiner.
Artikel 4:
Wat fott es, es fott („Was fort ist, ist fort.“).
Hier irrt das „rheinische Grundgesetz“, denn elektronische Daten sind selten „fott“: Sie haben Ihre elektronischen Dokumente ja schließlich noch. Lediglich die Kopien werden von Fremden mitbenutzt. Und versehentlich falsch adressierte Mails kann man nicht zurückrufen wie Autos oder verliehene Geräte. Oder versuchen Sie mal, Zahnpasta wieder in eine Tube zu bekommen.
Tipp5:
Lehnen Sie sich entspannt zurück, denn Daten altern schnell heutzutage.
Artikel 5:
Et bliev nix wie et wor („Es bleibt nichts wie es war.“)
Auch wenn Ihrem Wettbewerber Ihre Kalkulationen und Einkaufskonditionen jetzt vorliegen oder vertrauliche Kundendaten im Umlauf sind, die Welt von heute ist schnelllebig und früher oder später sind die Daten sowieso veraltet.
Tipp6:
Investieren Sie keine Zeit in unnütze Dinge.
Artikel 6:
Kenne mer nit, bruche mer nit, fott domet. („Kennen wir nicht, brauchen wir nicht, fort damit.“)
Stellen Sie sich vor, Sie müssten sich jetzt auch noch um die Informationssicherheit kümmern, dann kämen Sie ja zu überhaupt nichts mehr. Ihr Kerngeschäft hat Vorrang und es gibt noch jede Menge andere Dinge mit einer höheren Priorität.
Tipp7:
Verfolgen Sie eine klare Strategie.
Artikel 7:
Wat wells de maache? („Was willst du machen?“)
Beantworten Sie diese provokante Frage mit einem unmissverständlichen „Nix“. Klarheit und Transparenz ist angesagt. Alles andere würde nur zu langatmigen Diskussionen führen.
Tipp8:
Wenn Sie doch was machen, dann bitte nur das Allernötigste.
Artikel 8:
Maach et joot, ävver nit zo off. („Mach es gut, aber nicht zu oft.“)
Machen Sie nur das Notwendigste und das gut. Schonen Sie Ihre Kräfte und Nerven und verzichten Sie auf prophylaktische Maßnahmen, die zwar Schaden abwenden und sogar Kosten sparen mögen, jedoch eine kontinuierliche Beschäftigung mit der Materie nach sich ziehen. Und das will nun wirklich keiner.
Tipp9:
Stellen Sie sich der Grundsatzfrage
Artikel 9:
Wat soll dä Quatsch? („Was soll der Quatsch?“)
Datenklau, Bundesdatenschutzgesetz, Sarbannes Oxley, Basel II und III, ISO27001, Grundschutzhandbuch, Wikileaks, Schutz vertraulicher Daten, Industriespionage, Informationssicherheit, Datenschutzbeauftragter, Risikomanagement, mobile Endgeräte, Zusammenarbeit mit externen Partnern, Cloud Computing. Also bitte, das hat doch nichts mit Ihrem Unternehmen zu tun.
Tipp10:
Pflegen Sie Kontakte und Freundschaften.
Artikel10:
Drenkste eene met? („Trinkst Du einen mit?“)
Dies ist keine Aufforderung zum Trinken, sondern eine Geste der Gastfreundschaft. Laden Sie Ihren Datenschutzbeauftragen, Sicherheitsauditor oder Wirtschaftsprüfer auf ein leckeres Tröpfchen ein. Sie werden sehen, er wird im Auditbericht den Sicherheitsvorfall freundschaftlich übersehen.
Tipp11:
Bitte nehmen Sie unsere Tipps nicht für bare Münze. Auch wenn das Thema sehr ernst ist, hoffen wir, dass Sie Ihren Humor nicht verlieren und am Ende mit uns einstimmen können
Artikel 11:
Do laachs de disch kapott („Da lachst du dich kaputt.“)
denn schließlich gibt es für alle Fälle auch ein Notstandsgesetz und das lautet:
Et hätt noch schlimmer kumme künne. („Es hätte noch schlimmer kommen können?“)
In diesem Sinne freuen wir uns „mit Sicherheit“ auf Ihre Kontaktaufnahme und viele interessante Gespräche.
Interessant, aber sicherlich nicht ganz bierernst gemeinter Beitrag. Weiter so.