Information Rights Management

Datenschutz und das “rheinische” Grundgesetz

Datenschutz und das “rheinische” Grundgesetz

In Anlehnung an das „rheinische Grundgesetz“ möchten wir Ihnen heute einige Tipps und Handlungsempfehlungen zum Schutz ihrer „vertraulichen und sensiblen Daten“ mit auf den Weg geben.

Welche? Lesen Sie selbst:

 

 

Tipp1: Sehen Sie den Tatsachen ins Auge, denn

Et es wie et es. („Es ist wie es ist.“) – Artikel 1:
Die Welt ist schlecht und böse Admins, mit uneingeschränkten Rechten ausgestattet, treiben überall ihr Unwesen. Mobile Endgeräte, ein schnelles Internet und die Verfügbarkeit von Daten zu jeder Zeit an nahezu jedem Ort, machen die Lage für die Unternehmen unbeherrschbar.

Tipp2: Unternehmen Sie nichts und fügen Sie sich Ihrem Schicksal, denn

Et kütt wie et kütt. („Es kommt wie es kommt.“) – Artikel 2:

Da Sie eh den Lauf der Dinge nicht ändern können, ist eine gute Portion Fatalismus durchaus angebracht. Nach den Gesetzen der Wahrscheinlichkeit wird zwar auch Ihr Unternehmen früher oder später von einem Datenleck heimgesucht, aber das muss ja nicht gleich morgen sein.

Tipp3: Vertrauen Sie vielmehr auf Ihre langjährige Erfahrung, denn

Et hät noch immer joot jejange („Es ist immer noch gut gegangen.“) – Artikel 3:
Was gestern gut gegangen ist, wird bestimmt auch morgen gut gehen. Natürlich gibt es Erkenntnisse und Untersuchungen darüber, dass ein Datenleck ein Unternehmen ruinieren kann, aber doch nicht das Ihrige.

Tipp4: Und wenn doch, denken Sie immer daran

Wat fott es, es fott („Was fort ist, ist fort.“) – Artikel 4: .
Nachdem vertrauliche Informationen Ihr Unternehmen unerlaubt verlassen haben, ist es eh zu spät. Elektronische Informationen kann man ja schließlich nicht zurückrufen wie schadhafte Produkte. Oder versuchen Sie mal, Zahnpasta wieder in eine Tube zu bekommen. Außerdem ist beruhigend zu wissen, dass Informationen gar nicht „fott“ sein können, sondern nur von Fremden mitbenutzt werden. Also Schwamm drüber und so tun als wäre nichts passiert, damit niemand etwas merkt.

Tipp5: Lehnen Sie sich entspannt zurück, denn Daten altern schnell. Sie wissen ja

Et bliev nix wie et wor („Es bleibt nichts wie es war.“) – Artikel 5:
Auch wenn Ihrem Wettbewerber Ihre Kalkulationen und Einkaufskonditionen jetzt vorliegen oder Sie sich nicht an die Vorschriften des Datenschutzes gehalten haben, die Welt von heute ist so schnelllebig, dass früher oder später der Inhalt veraltet sein wird.

Tipp6: Da für das Thema „Informationssicherheit“ einfach die Zeit fehlt, handeln Sie nach dem Grundsatz

Kenne mer nit, bruche mer nit, fott domet. („Kennen wir nicht, brauchen wir nicht, fort damit.“) – Artikel 6:
Stellen Sie sich vor, Sie müssten sich jetzt auch noch um die Informationssicherheit kümmern, dann kämen Sie ja zu überhaupt nichts mehr. Ihr Kerngeschäft hat Priorität und ein paar andere Dinge auch noch.

Tipp7: Beantworten Sie Frage

Wat wells de maache? („Was willst du machen?“) – Artikel 7:
mit einem klaren und unmissverständlichen „Nix“. Klarheit und Transparenz ist angesagt. Alles andere würde nur zu kostspieligen Diskussionen und langatmigen Besprechungen führen.

Tipp8: Sollten Sie sich dennoch entscheiden, tätig zu werden, dann beherzigen Sie bitte

Maach et joot, ävver nit zo off. („Mach es gut, aber nicht zu oft.“) – Artikel 8:
Machen Sie nur das Notwendigste, schonen Sie Ihre Kräfte und Nerven und verzichten Sie auf prophylaktische Maßnahmen, die zwar Schaden abwenden und sogar Kosten sparen mögen, wichtig ist jedoch, die richtigen Dinge zu tun. Die Dinge richtig tun würde nur eine kontinuierliche Beschäftigung mit der Materie nach sich ziehen und das will nun wirklich keiner.

Tipp9: Stellen Sie lieber die Grundsatzfrage

Wat soll dä Quatsch? („Was soll der Quatsch?“) – Artikel 9:

Datenklau, Bundesdatenschutzgesetz, Sarbannes Oxley, Basel II und III, ISO27001, Grundschutzhandbuch, Wikileaks, Schutz vertraulicher Daten, Industriespionage, Informationssicherheit, Datenschutzbeauftragter, Risikomanagement, mobile Endgeräte, Zusammenarbeit mit externen Partnern. Ich bitte Sie, das hat doch nichts mit Ihrem Unternehmen zu tun.

Tipp10: Sollten allerdings bei Ihnen Zweifel aufgekommen sein, Sie Fragen haben oder weiterführende Informationen benötigen, dann laden wir Sie im Sinne

Drenkste eene met? („Trinkst Du eine mit?“) – Artikel10:

herzlich zu einem Gespräch und einer frisch aufgebrühten Tasse Kaffee ein.

Tipp11: Bitte nehmen Sie nicht alle Empfehlungen für bare Münze. Auch wenn das Thema sehr ernst ist, hoffen wir, dass Sie Ihren Humor nicht verlieren und am Ende mit uns einstimmen können

Do laachs de disch kapott („Da lachst du dich kaputt.“) – Artikel 11:

denn schließlich gibt es für alle Fälle auch ein Notstandsgesetz und das lautet:

Et hätt noch schlimmer kumme künne. („Es hätte noch schlimmer kommen können?“)

In diesem Sinne freuen wir uns „mit Sicherheit“ auf Ihre Kontaktaufnahme und viele interessante Gespräche.

1 Kommentar

  1. Köstlich, ich empfehle Konrad Beikircher als nächsten Gastredner.
    Wie isset? Jot! Un sonst? – et muss!
    Schade nur, das es nicht alles so lustig ist, wie hier beschrieben ist.
    … aber in der Praxis höre ich gerade “Artikel 6″ sehr häufig…

    Mit freundschaftlichem Gruß,
    Olaf Liebelt

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